Allgemeine Geschäftsbedingungen
Timiris
Motorsport GmbH
Relaisstraße 158
68219 Mannheim
1.
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) der Timiris Motorsport GmbH, Relaisstraße
158, 68219 Mannheim (nachfolgend Timiris genannt) gelten für
sämtliche Leistungen (nachfolgend Leistungen oder Services genannt)
von Timiris und ihrer verbundenen Unternehmen im Bereich des Verkaufs
von Neu- und Gebraucht-Motorrädern (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
und der Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern,
Aggregaten und deren Teilen, die bei Timiris erhältlich sind und
werden als solche Vertragsbestandteil des jeweiligen Vertrags
zwischen Timiris und dem Kunden.
1.2 Von diesen AGB abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn
sie von Timiris schriftlich bestätigt wurden. Anderslautende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert
und der Einbeziehung derselben wird widersprochen.
1.3
Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind nur
wirksam, wenn sie von Timiris in Schriftform bestätigt wurden. Dies
gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.
1.4 In
Auftragsdokumenten, wie z. B. Leistungsbeschreibungen,
Servicebeschreibungen, Bestellungen und/oder ergänzenden Bedingungen
können spezifische Daten von Geschäftsvorgängen enthalten sein,
die für bestimmte Arten von Services gelten. Bei Widersprüchen
zwischen diesen AGB und einem solchen Auftragsdokument hat Letzteres
Vorrang vor diesen AGB für den bestimmten Geschäftsvorgang.
2.
Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt mit Gegenzeichnung eines
Kunden-Auftrags durch Timiris oder mit Annahme eines von Timiris
abgegebenen Angebots durch den Kunden (nachfolgend zusammen Parteien
genannt) zustande.
2.2 Mit Zugang eines von Timiris zur Verfügung
gestellten unterzeichneten Bestellformulars bei Timiris unterbreitet
der Kunde Timiris ein bindendes Vertragsangebot. Timiris kann dieses
Vertragsangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber dem
Kunden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.
2.3
Angebote von Timiris verstehen sich freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist,
und bleiben für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum
in Kraft. Timiris behält sich jedoch das Recht vor, Angebote bis zur
Annahme durch den Kunden jederzeit zu widerrufen oder zu ändern.
2.4
Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder
Zusicherungen sind für Timiris nur dann verbindlich, wenn sie von
ihr in Textform abgegeben oder bestätigt worden sind.
2.5 Der
Kunde ist an die Bestellung bis zur vollständigen Auslieferung durch
Timiris gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn Timiris die
Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes
innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder
die Lieferung ausführt. Timiris ist jedoch verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht
annimmt.
2.6 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden
aus einem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von
Timiris.
2.7 Änderungen oder Ergänzungen eines Angebots oder
dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden.
3.
Abnahme
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann Timiris von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Zubehör-, Neu- sowie
Altteile werden von Timiris bis zur Abholung durch den Kunden
kostenfrei eingelagert, jedoch längstens 14 Tage nach Abholung des
Kaufgegenstands durch den Kunden. Nach Ablauf der genannten Frist
gehen sämtliche Zubehör-, Neu- sowie Altteile in den Besitz von
Timiris über und werden ggf. verschrottet.
3.2 Verlangt Timiris
Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn Timiris einen höheren
Schaden nachweist.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der
Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Timiris aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Timiris.
4.2
Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen von Timiris gegen
den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich
von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
4.3 Auf
Verlangen des Kunden ist Timiris zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
4.4
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz
der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Timiris zu.
4.5
Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann Timiris vom
Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des
Kunden Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem
Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es
sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen entbehrlich.
4.6 Hat Timiris Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand
wieder an sich, sind Timiris und Kunde sich darüber einig, dass
Timiris den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im
Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden, der nur
unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden
kann, wird nach Wahl des Kunden ein öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand
GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt
die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des
Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10%
des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn Timiris höhere Kosten nachweist.
4.7 Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand
weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
5.
Werkleistungen von Timiris
5.1 Der Umfang der vereinbarten
Werkleistungen ergibt sich im Zweifel aus dem der Leistungserbringung
zugrundeliegenden Einzelvertrag.
5.2 Die in den Bestellformularen
enthaltenen Leistungen sind grundsätzlich abschließend. Die
Aufnahme von zusätzlichen Leistungen ist im Rahmen von zusätzlichen
Vereinbarungen möglich, muss jedoch vorab mit Timiris abgestimmt und
von Timiris bestätigt werden.
5.3 Sofern und soweit der Kunde
keine Vorgaben für die Leistungserbringung (z. B. hinsichtlich
Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist Timiris in der Umsetzung
der Leistungserbringung frei.
5.4 Wünscht der Kunde während oder
nach der Leistungserbringung Änderungen über im Einzelvertrag
vereinbarte Leistungen hinaus, so hat er die Mehrkosten zu
tragen.
5.5 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Timiris eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
5.6 Die
Leistungserbringung durch Timiris beinhaltet weder eine rechtliche
Beratung durch Timiris noch nimmt Timiris eine Prüfung der
rechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.
5.7
Timiris ist berechtigt, die Leistungen selbst bzw. durch eigene
Mitarbeiter*innen oder durch Dritte, insbesondere verbundene
Unternehmen der Timiris, zu erbringen.
5.8 Um die Leistungen
innerhalb des vereinbarten Zeitplans und orientiert an etwaigen
Kostenvoranschlägen erbringen zu können, ist Timiris auf die
kooperative Zusammenarbeit des Kunden angewiesen. Dies schließt
insbesondere ein, dass der Kunde alle relevanten Informationen
rechtzeitig zur Verfügung stellt und Timiris über alle
Angelegenheiten und Bedenken frühzeitig in Kenntnis setzt, die der
Kunde in Bezug auf die Leistungen hat.
5.9 Der Kunde ist dafür
verantwortlich, dass jegliche Zubehör- und/oder Ersatzteile und/oder
Inhalte und/oder Vorgaben, die von ihm oder durch ihn beauftragte
Dritte oder über ihn bereitgestellt werden, richtig, rechtlich
zulässig, für den Vertragszweck geeignet und frei von der
vertraglich vorgesehen Nutzung durch Timiris entgegenstehenden
Rechten Dritter sind.
5.10 Die technische und inhaltliche
Verantwortung für die gelieferten Teile und/oder Inhalte liegt
ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist
Timiris verpflichtet, den Kunden auf Mängel hinzuweisen.
5.11
Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine
vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können,
hat er Timiris unverzüglich in Textform über diese Umstände und
etwaige von ihm zu erwägende
Maßnahmen zu benachrichtigen.
6.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kaufpreis und Preise
für andere Leistungen sind sofern nachfolgend nicht anders geregelt
bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung zur Zahlung fällig.
6.2 Beim Kauf von Fahrzeugen,
die bei Timiris vorhanden sind, ist der Kaufpreis bei Aushändigung
der Rechnung sofort vollständig zur Zahlung fällig.
6.3 Beim
Kauf von Neu-Fahrzeugen, die bei Timiris nicht vorhanden sind, sind
25% des Auftragswertes als Anzahlung sofort nach Unterschrift bei
Aushändigung der Rechnung fällig.
6.4 Beim Kauf von Zubehör und
Teilen, die bei Timiris nicht vorhanden sind und auf Veranlassung des
Kunden durch Timiris bestellt werden müssen, ist der Kaufpreis
sofort in voller Höhe fällig. Liegt der Gesamtkaufpreis unter 25,-
Euro kann von Timiris eine zusätzliche
Mindermengen-Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro berechnet
werden.
6.5 Auf Veranlassung des Kunden durch Timiris bestellte
Ware ist vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
6.6 Gegen
Ansprüche von Timiris kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden
aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur
geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis beruht.
6.7 Timiris erhält in anderen als den
in den Ziffern 11.1 bis 11.6 geregelten Fällen für die Leistungen
gemäß Einzelvertrag die in den Bestellformularen,
Kostenvoranschlägen, Angeboten und sonstigen Unterlagen von Timiris
beschriebene Vergütung. Nach Abschluss eines Vertrags wird von
Timiris eine ordnungsgemäße Rechnung über den Gesamtbetrag für
die vertragliche Leistungen an den Kunden ausgehändigt bzw.
übersandt. Rechnungsbeträge sind bei Erhalt der Rechnung fällig
und die Zahlung der gesamten Rechnungssumme hat innerhalb von 7 Tagen
ohne Skontoabzug auf ein von Timiris angegebenes Konto zu erfolgen.
Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf.
Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden.
6.8 Alle
zusätzlich bestellten Leistungen werden separat in Rechnung
gestellt.
6.9 Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere
durch Nichtzahlung einer fälligen Rechnungssumme, ist Timiris nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur
Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7. Lieferung und
Lieferverzug
7.1 Leistungs-/Lieferfristen und -termine sind nur
verbindlich, sofern diese von Timiris in Textform bestätigt
wurden.
7.2 Die Einhaltung von Leistungs-/Lieferfristen und/oder
-terminen setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist,
alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen,
Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung
oder Beibringung von Unterlagen, Bereitstellung von Informationen
etc.) termingemäß bei Timiris eingegangen bzw. erbracht sind.
Fristen verlängern sich angemessen, sofern die vorstehenden
Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
7.3
Verzögerungen aus Gründen, die Timiris nicht zu vertreten hat (z.B.
höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger
unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen),
verlängern die Fristen angemessen.
7.4 Liefertermine und
Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss.
7.5 Der Kunde kann sechs Wochen nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist Timiris auffordern, zu liefern. Diese
Frist verkürzt sich auf 45 Tage bei Fahrzeugen, die bei Timiris
vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Timiris in
Verzug.
7.6 Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
von Timiris auf höchstens 2% des vereinbarten Kaufpreises.
7.7
Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er Timiris nach
Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 7.5, Satz 1 oder 2 eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen.
7.8 Hat der Kunde Anspruch
auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch
bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 2% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
7.9 Wird Timiris, während sie in Verzug ist, die
Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Timiris haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
7.10
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt Timiris bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des
Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 7.6 und Ziffer 7.7.
7.11
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 7.
gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Timiris, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.12 Höhere
Gewalt oder bei Timiris oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die Timiris ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern
die in Ziffern 7.1 bis 7.10 genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7.13 Konstruktions-
oder Formänderungen, Preisanpassungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben beim
Kauf von Neufahrzeugen während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der
Interessen von Timiris für den Kunden zumutbar sind. Sofern Timiris
oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des
bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können
allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
7.14 Ist der Kunde
mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist Timiris berechtigt,
von einem Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der vertraglich
vereinbarten Leistungen Gebrauch zu machen, sofern der Kunde trotz
Fristsetzung und entsprechender Ankündigung die offene Forderung
nicht beglichen hat.
7.15 Während der Geltendmachung des
Leistungsverweigerungsrechts ist der Kunde verpflichtet, etwaig
unabhängig davon anfallende Entgelte wie u.a. Unterstellgebühren
etc. weiterhin zu zahlen.
7.16 Stellt der Kunde seine Zahlungen
ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde
mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird
die Gesamtforderung von Timiris sofort fällig. Dasselbe gilt bei
einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kunden. Timiris ist daneben in diesen Fällen
berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung von Timiris für
Sachmängel
8.1 Beim Kauf von Gebraucht-Fahrzeugen verjähren
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung
des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Kunde eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von Gebraucht-Fahrzeugen
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
8.2 Beim Kauf
von Neu-Fahrzeugen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine
Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde von Neu-Fahrzeugen
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
8.3 Die
Verjährungsverkürzung in Ziffer 8.1 Satz 1, die
Verjährungsverkürzung in Ziffer 8.2 Satz 2 sowie der Ausschluss der
Sachmängelhaftung in Ziffer 8.1 Satz 2 gelten nicht für Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von
Pflichten von Timiris, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfu¨llungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
8.4 Hat Timiris aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet Timiris beschränkt:
a) Die Haftung
besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa
solcher, die ein Kaufvertrag Timiris nach seinem Inhalt und Zweck
gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchfu¨hrung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen
darf.
b) Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
c) Ausgeschlossen ist
die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Timiris für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die
vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten
Haftungsausschluss gilt Ziffer 8.3 entsprechend.
8.5 Unabhängig
von einem Verschulden von Timiris bleibt eine etwaige Haftung von
Timiris bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.6 Soll eine Mängelbeseitigung
bei einem gekauften Gebraucht-Fahrzeug durchgeführt werden, gilt
folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei
Timiris geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen
ist dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der
Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines
Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger
Zustimmung von Timiris an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c)
Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann
der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
d)
Ersetzte Teile werden Eigentum von Timiris.
8.7 Soll eine
Mängelbeseitigung bei einem gekauften Neu-Fahrzeug durchgeführt
werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann
der Kunde bei Timiris oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für
die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend
machen; im letzteren Fall hat der Kunde Timiris hiervon unverzüglich
zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei
mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Kunden eine schriftliche
Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird
der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich
der Kunde an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c)
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d)
Ersetzte Teile werden Eigentum von Timiris.
e) Durch
Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche
unter dieser Ziffer 8.7 nicht berührt.
9. Haftung für
sonstige Schäden
9.1 Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in
Abschnitt VI. Haftung für Sachmängel geregelt sind, verjähren in
der regelmäßigen Verjährungsfrist.
9.2 Die Haftung wegen
Lieferverzuges ist in Ziffer 7. abschließend geregelt. Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen Timiris gelten die Regelungen in
Ziffer 8.3 und 8.4 entsprechend.
10. Höhere Gewalt
10.1 Im
Fall von höherer Gewalt ist jegliche Haftung von Timiris
ausgeschlossen. Fälle Höherer Gewalt sind Naturkatastrophen,
Streichung von Flügen, Schließung von Flughäfen oder anderer
Transportwege wegen Schnee/Eis/Unwettern, Terroranschläge,
-drohungen oder Reisewarnungen, welche das Veranstaltungsland, die
Stadt oder das Stadtgebiet betreffen, in welchem die Veranstaltung
abgehalten wird; Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen,
Strom- oder andere Netzausfälle sowie nicht ganz
unerhebliche technische Störungen und sonstige unvorhersehbare,
unabwendbare und schwerwiegenden Ereignisse. Timiris ist in diesem
Fall nach eigenem freiem Ermessen berechtigt, die Erbringung der
hiervon betroffenen Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, zu
verschieben und nach Wegfall des Leistungshindernisses sofern möglich
zu einem Ersatztermin nachzuholen. Timiris wird den Kunden über das
jeweilige Ereignis und die dadurch bedingte Aussetzung oder
Verschiebung der Leistung sowie deren Wiedereinsetzung bzw.
Nachholung jeweils in Textform (Brief, Fax, E-Mail)
benachrichtigen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1
Einzelverträge und die darin vorgesehenen Rechte und Verpflichtungen
können von den Parteien nicht abgetreten oder übertragen werden,
soweit dies im Einzelvertrag nicht anders geregelt ist. Die Regelung
des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
11.2 Auf der Grundlage
dieser AGB abgeschlossene Verträge enthalten sämtliche Abreden und
Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands des
Einzelvertrags und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen,
Abmachungen und Vereinbarungen über den Gegenstand des
Einzelvertrags. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3
Jegliche Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieses
Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
11.4 Sollten
diese AGB oder ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag
lückenhaft oder in einzelnen Bestimmungen undurchführbar oder
unwirksam sein oder werden, bleiben sie bzw. er im Übrigen
wirksam.
11.5 An die Stelle der undurchführbaren Bestimmung soll
eine durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben.
11.6 Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden, lückenhaft oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt
des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.7 Für die auf
der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen
folgende Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere im Hinblick auf
alle darunter erbrachten Leistungen und sonstigen Leistungen, gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen
Privatrechts.
11.8 Timiris wird nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilnehmen und
ist hierzu auch nicht verpflichtet.
11.9 Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von
Timiris. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen von Timiris gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.